03.05.2024 Thomas Schreiner

 

Fahrradtransport in Italien

Grafik: stock.adobe.com/© Alice, © YG Studio, Montage: ARCD

Italienurlauber, die an ihrem Fahrzeug auf einem Heckträger Fahrräder transportieren, sollten sicherheitshalber mit montierter Warntafel unterwegs sein. Das gilt auch dann, wenn der Heckträger über ein Wiederholungskennzeichen und eigene Beleuchtung verfügt. Zeitweise waren solche Träger von der Warntafelpflicht befreit.

  • Aktuell sieht der ARCD jedoch eine Rechtsunsicherheit in dieser Frage und rät daher in jedem Fall zum Anbringen einer Tafel nach der in Italien vorgeschriebenen Norm (Metallblech, mind. 50 x 50 cm, rot-weiß schraffiert mit fünf roten Streifen).
  • Außerdem wichtig: Nehmen die Fahrräder als nach hinten überstehende Ladung die gesamte Fahrzeugbreite ein, dann müssen zwei (!) Warntafeln – links und rechts – am seitlichen Ende der Ladung angebracht sein.
  • Beanstandungen durch die italienischen Behörden sind zudem nicht auszuschließen, wenn die Fahrräder in der Breite seitlich über die Schlussleuchten des Trägerfahrzeugs hinausragen.

Eine abschließende Entscheidung über verbindliche Regelungen zum Fahrradtransport in Italien ist frühestens im Sommer 2024 zu erwarten.